Ihre Wohnsituation im Alter

Hier bieten wir einen Komplett-Service oder auch eine unverbindliche Beratung für Senioren sowie Best Ager an. Die Entscheidung die oftmals jahrzehnte bewohnte Immobilie zu verlassen, ist ein schwieriger und höchstemotionaler Schritt.

Zwar ist der Wunsch auf erleichternde Veränderung da, aber oftmals fehlt der Mut diesen Schritt zu gehen. Unser Service richtet sich an ältere Menschen die sich ihrer Situation bewusst werden. Oftmals kann die Immobilie aus finanziellen Gründen, gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Verlust des Lebenspartners nicht mehr wie gewohnt bewirtschaftet werden. Dies führt natürlich wiederum zu einer weiteren Unzufriedenheit der Eigentümer.

Hier sollte die konkrete Planung vom Immobilienverkauf und die Suche der neuen Wohnsituation nicht länger heraus gezögert werden.

Als vertrauensvoller Berater analysieren wir neutral die Situation und präsentieren passende, maßgeschneiderte Lösungen. Wichtig ist, dass wir gemeinsam den Weg mit den Kunden gehen und Verständnis aufbringen.

Ein beispielhafter Ablauf, wie es auch bei Ihnen möglich wäre:

  • Ein erstes unverbindliches, persönliches Gespräch gerne auch mit der ganzen Familie, bei Ihnen vor Ort.
  • Besprechung Ihrer Lebenssituation und Besichtigung Ihrer Immobilie
  • Markteinschätzung der Immobilie für die weitere Planung
  • Ermittlung einer eventuellen Warmmiete bzw. eines Kaufpreises für eine passende Eigentumswohnung unter Berücksichtigung des Verkaufspreises Ihrer Immobilie
  • Die Rentenhöhe bzw. das Eigenkapital können natürlich auch mit einfließen
  • Suche nach einer passenden Wohnung nach Ihren Vorgaben, Vereinbarung von Besichtigungsterminen wobei wir Sie gerne begleiten
  • Haben wir die passende Wohnung gefunden, beginnt nach der Unterzeichnung des Mietvertrages die Vermarktung Ihrer Immobilie
  • Hier können Sie von einer realistischen Vermarktungszeit von 3-6 Monaten ausgehen
  • Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages beginnen wir mit der Organisation des Umzugs bzw. der Räumung Ihrer Immobilie

Unsere Erfahrung zeigt immer wieder, erst eine neue Wohnung anzumieten bzw. zu kaufen bevor die eigene Immobilie vermarktet wird.

Bei vorgenanntem Ablauf stehen wir Ihnen flexibel, kompetent und vertrauensvoll zur Seite.

Rechtliche Beratung

Der geschriebene Inhalt stellt keine Steuer- und Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Diese Informationen ersetzen keine persönliche Beratung und verstehen sich ohne Gewähr. Wir besitzen ein dichtes Netzwerk aus renommierten Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, die wir gerne zur Lösung Ihrer Situation miteinbeziehen.

Das (ver-)erben einer Immobilie

Ein sehr emotionales Thema beinhaltet die Erbimmobilie. Beim Erben bzw. Vererben sollte man sich frühzeitig der Planung widmen. Falls Sie alleiniger Erbe einer Immobilie sind, können Sie selbst entscheiden, ob Sie diese behalten, selbst beziehen, vermieten oder verkaufen möchten. Beim Regelfall von Miterben ist es durchaus wichtig, gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Hier spricht man von einer Erbengemeinschaft. Sollte die Erbengemeinschaft sich nicht einig sein, so kann eine Zwangsveräußerung beim Amtsgericht beantragt werden. Dies wiederum führt zu einem starken Verlust des Verkaufserlöses. Erbschaftssteuer und Freibeträge: Des Weiteren sollte man die Erbschaftssteuer nicht unterschätzen. Die Höhe der Steuer ist davon abhängig, in welcher Steuerklasse man sich befindet. Steuerklasse 1: Ehegatten / Lebenspartner, Kinder / Stiefkinder, Kinder verstorbener Stiefkinder, Enkel, Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen Steuerklasse 2: Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten, Eltern und Großeltern in übrigen Fällen Steuerklasse 3: Jegliche anderen Erben Allerdings gibt es natürlich auch die Freibeträge bei Erbangelegenheiten. So fällt der Freibetrag höher aus, wenn der Erbnehmer dem Erblasser Nahe steht. Hier eine Einteilung der Freibeträge für

  • Ehegatten / 500.000 €
  • Kinder / 400.000 €
  • Enkel / 200.000 €
  • Eltern und Großeltern beim Erwerb von Todes wegen (Zuordnung zur   Steuerklasse 1) / 100.000 €
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten / 20.000 €
  • jegliche anderen Erben / 20.000 €
Erbschein beantragen Wie wird das Erbe angenommen? Durch eine offizielle Zustimmung beim Nachlassgericht, wird das Erbe angenommen. Hier hat man eine 6-wöchige Frist, ohne Mitteilung gilt das Erbe als angenommen. Durch die Erbscheinbeantragung wird das Erbe ebenfalls automatisch angenommen. Der Erbschein wird beim zuständigen Amtsgericht des Verstorbenen gegen eine Gebühr beantragt. Die Gebühr wird errechnet aus dem Erbwert. Bei einer Erbengemeinschaft kann der Erbschein gemeinschaftlich beantragt werden. Jeder der Erben kann auch einen Teilerbschein für seinen eigenen Anteil beantragen. Im Erbschein werden die Erben exakt benannt. Rechtliche Beratung Der geschriebene Inhalt stellt keine Steuer- und Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Diese Informationen ersetzen keine persönliche Beratung und verstehen sich ohne Gewähr. Wir besitzen ein dichtes Netzwerk aus renommierten Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, die wir gerne zur Lösung Ihrer Situation miteinbeziehen.

Ihre Immobilie im Scheidungsfall

Viele Eheleute haben sich gemeinsam den Traum eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung erfüllt. Leider wird nach der Trennung diese Immobilie schnell vom liebevollen Heim zum Streitobjekt.

Hier treten oftmals viele Fragen auf:

  • Wer bleibt im Haus wohnen?
  • Wer wird Eigentümer?
  • Wie sollen mögliche, noch laufende Kreditverträge weitergeführt werden?
  • Muss die Immobilie verkauft werden?

Wir Informieren und helfen Ihnen dabei, gemeinsam eine Lösung zu finden. Ein neuer Anfang ist schmerzhaft und schwer, hat aber auch oft etwas befreiendes und kann viel positives Neues mit sich bringen.

Nachfolgende Möglichkeiten könnten Ihre Lösung sein:

  Die Eigentumsübertragung:

In der Immobilie wohnenbleiben und den Partner auszahlen.

  • Die Schenkung:

Die Kinder übernehmen die Scheidungsimmobilie.

  • Die Vermietung:

Die Immobilie bleibt in Ihrem Besitz.

  • Der Verkauf:

Das Scheidungshaus verkaufen. In der Praxis entscheiden sich die meisten Paare im Scheidungsfall zum Verkauf der gemeinsamen Immobilie.

  • Die Realteilung:

Die Immobilie wird, wenn möglich, in zwei komplett getrennte Wohnungen geteilt.

  • Die Teilungsversteigerung:

Versteigerung durch das Vollstreckungsgericht.

Rechtliche Beratung

Der geschriebene Inhalt stellt keine Steuer- und Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Diese Informationen ersetzen keine persönliche Beratung und verstehen sich ohne Gewähr. Wir besitzen ein dichtes Netzwerk aus renommierten Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, die wir gerne zur Lösung Ihrer Situation miteinbeziehen.

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