Neue Grundsteuer – Das kommt auf Eigentümer zu

Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben. Doch schon jetzt müssen Eigentümer eine Steuererklärung einreichen. 

Die Grundsteuer im Allgemeinen

Sie ist eine Objektsteuer, die jährlich an die Gemeinde verrichtet werden muss. Man kann sie in drei verschiedene Arten einteilen:

  • Die Grundsteuer A (agrarisch) wird fällig für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
  • Die Grundsteuer B (baulich) wird fällig für bebaubare und bebaute Grundstücke sowie für Gebäude.
  • Ab 2025 wird die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke fällig. Sie wird eingeführt, um unbebaute Grundstücke höher besteuern zu können, dadurch Spekulationen zu verhindern, als auch neuen Wohnraum zu schaffen.

Da die Grundsteuer B für die meisten Menschen wohl die Wichtigste ist, gehen wir nun näher darauf ein. 

Die Neuberechnung hat bereits Anfang 2022 begonnen und die Finanzämter müssen in Deutschland bis Ende 2024 ca. 35 Millionen Grundstücke neu bewerten. Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, Auskünfte zur Neubewertung abzugeben.

Laut dem Bundesfinanzministerium sind folgende Angaben erforderlich (Beispiel Saarland ; Abhängig vom Bundesland):

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes
  • Immobiliennutzung
  • Allgemeine Grundbuchdaten (wie z.B. Flurnummer, …)
  • Immobilienart (Mietshaus, EFH, …)
  • Wohnungszahl und Größe
  • Garage/Stellplätze
  • Nettokaltmiete

Die meisten dieser Angaben finden Sie im Kaufvertrag, den Grundbuchauszügen oder dem Grundbuchamt.

Saarland – Das Berechnungsmodell „Bundesmodell“

Dies ist ein werteorientiertes Verfahren, bei dem individuelle Grundstücksfaktoren wie z.B. aktuelle Boden- oder Mietpreise berücksichtigt werden. Im Saarland folgt eine leicht abgewandelte Form dieses Modells. Denn bei der Besteuerung des Grundvermögens im Bereich der Steuermesszahlen wird eine Differenzierung nach Grundstücksarten vorgenommen. 

Grundsteuererklärung 2022

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung liegt zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022. Gezahlt wird die Steuer aber erst 2025. Wer diese Frist nicht einhält, muss mit einem Bußgeld rechnen und die Angaben werden geschätzt. Dies kann zu einer höheren Steuer führen, als eigentlich notwendig. 

Damit dieser Fall nicht eintritt, können Sie die Grundsteuererklärung auf elektronischem Wege über das Programm Elster abgeben. Dafür benötigen Sie allerdings ein Benutzerkonto auf Elster, als auch Aktivierungsdaten (nur per Post möglich), mit einer Versandzeit bis zu zwei Wochen. Alternativ können Sie natürlich auch einen Steuerberater damit beauftragen, alle benötigten Daten in das Programm einzutragen.

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